Energieberatung - Der Startschuss zur Sanierung
Energieberatung für Wohngebäude - Sanierungsfahrplan
Wir bieten eine Energieberatung nach der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) an. In der Form als individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) kann dieser auch genutzt werden um den iSFP-Bonus bei einer Sanierung zu erlangen:
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“
geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen,
Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum
individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Immer gilt:
Individuelle Energieberatung zu Ihrem Gebäude:
Sanierungvarianten für einen zukunftsfähigen Gebäudestandard
Optimale Ausnutzung von Förderungen
Gebäudehülle: Wärmedämmung, Wärmebrückenreduktion, Luftdichtheit, Schimmelfreiheit
Technik: Auf den Bedarf des Gebäudes abgestimmte Haustechnik, möglichst unter Verwendung bestehender Technik
Baubegleitung und Bauabnahme mit Qualitätssicherung durch zum Beispiel Blower-Door Test.